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polar Namensschilder
Artikelnr: 5010-09

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 2010
§ 1 Geltungsbereich

1. Die Firma "Identmarket " Lothar Stemplinger wird im folgenden „Firma“ genannt, ihr Vertragspartner „Kunde“.
2.Unser Waren- und Dienstleistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (gewerblich oder selbständig beruflich Tätige).
Durch eine Bestellung bei uns, versichert unser Kunde, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit uns in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Die Firma erbringt Ihre Leistungen ausschließlich auf Grund dieser allgem. Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur Geltung, wenn sie von der Firma ausdrücklich akzeptiert werden.
4. Preise
Alle Preise sind Nettopreise in Euro (€) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages


Angebote verstehen sich Grundsätzlich als freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes zugesichert wurde. Bestellungen des Kunden gelten als Kaufvertrag im Sinne des BGB und sollen schriftlich erfolgen. Der Kunde ist an seine Bestellung 10 Tage ab Eingang derselben bei der Firma gebunden. Nachträgliche Änderungen auf veranlassen des Kunden können zu Mehrkosten führen, die weiterberechnet werden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Firma die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt, oder zwischenzeitlich die Ware ausgeliefert hat.

§ 3Rückgabebelehrung ab 11.06.2010

Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
(bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB und auch nicht vor Erfüllung
unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware
(z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten
und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Identmarket
Lothar Stemplinger
Zenettistrasse 2
80337 München / Deutschland
Fax: 089- 357472-24

Bei Rückgabeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.

Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht,
wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware
oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Finanzierte Geschäfte
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch, sind Sie auch an den
Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen,
wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer
Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr
Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und
Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein.

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch und
widerrufen Sie Ihre auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung.

Ende der Rückgabebelehrung




§ 4 Zahlung, Zahlungsverzug, Zurückbehaltsrecht


1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung ( Korrekturabzug) und dessen Freigabe nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Lager. Sämtliche Preise gelten zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. In den Preisen nicht enthalten sind Verpackungs-, Fracht-, Porto- und sonstige Versandkosten.
2. Rechnungen der Firma sind nach Übersendung ohne Abzug nach 14 Tagen fällig, sofern kein anderes Zahlungsdatum auf der Rechnung vermerkt ist. Die Firma behält sich vor, Erstkunden nur gegen Nachnahme oder Vorkasse zu beliefern.


§ 5 Einhaltung rechtlicher Vorschriften


1. Der Kunde verpflichtet sich, durch den vom ihm gewünschten und in Auftrag gegebenen Aufdruck auf die zu liefernde Ware nicht gegen zum jeweiligen Zeitpunkt geltendes Recht zu verstoßen, insbesondere Verletzungen von Urheberrechten, Marken-, und sonstigen Kennzeichenrechten.
2. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er zum Ersatz des der Firma entstandenen und noch entstehenden Schadens verpflichtet.


§ 6 Lieferung, Lieferverzug


1. Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung/Korrekturabzug und dessen Freigabe durch den Kunden gegenüber der Firma bestimmt.
2. Sofern der Kunde einen bestimmten Aufdruck auf der zu liefernden Ware wünscht, wird dem Kunden ein Korrekturabzug übersandt, das den gewünschten Druck darstellt, sowie die Druckfarben und die Druckposition angibt. Der Kunde hat den geplanten Druck, hinsichtlich Zeichnung, Layout und Rechtschreibung sowie angegebenen Farben unverzüglich zu überprüfen. Der Kunde hat mit der Druckgenehmigungserklärung mitzuteilen, ob Änderungen erforderlich sind, oder der Druck wie im Korrekturabzug dargestellt, erfolgen kann. Hiermit geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Kunden über, sofern es sich nicht um anschließende Fertigungsfehler handelt.
3. Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor der Lieferung der vom Kunden gegebenenfalls zur Herstellung des Drucks zu beschaffenden Unterlagen, insbesondere nicht vor der Erteilung und Übersendung der Druckgenehmigungserklärung. Werden nachträglich schriftlich Veränderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin zu vereinbaren.
4 .Für die Lieferzeiten der beauftragten Paketdienste/Speditionen ist die Firma nicht verantwortlich. Eventuelle Mehrkosten für Expressversand gehen zu Lasten des Kunden.
5. Leistungsverzögerungen Aufgrund von höherer Gewalt wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Krieg hat die die Firma auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma, die Lieferung bzw. Leistung auf Dauer der Behinderung zzgl. Einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben oder zu unterbrechen.
6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20% der bestellten Menge sind bei Drucksachen zulässig.
7. Zur Teillieferung sind wir berechtigt.
8. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware durch die Firma auf den Kunden über.


§ 7 Gewährleistung

1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, sofern der Kunde Verbraucher ist , zwei Jahre, im übrigen ein Jahr. Sie beginnt mit der Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in §§ 438 I Nr 2, 479 I BGB längere Fristen vorsieht.
2. Innerhalb der Verjährungsfrist garantiert die Firma, dass die gelieferte Ware frei von Mängeln oder Herstellungsfehlern ist. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich zu beanstanden, und zwar innerhalb von 7 Tagen nach Übernahme vom Paketdienst/Spediteur.
3. Alle gelieferten Gegenstände oder Teile von Ihnen sind nach Wahl des Kunden unentgeltlich von der Firma nachzubessern, oder neu zu liefern, sofern diese innerhalb der vorbenannten Verjährungsfrist liegen, und einen Sachmangel aufweisen. Der Firma ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
4. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen.
5. Weitergehende oder andere als die in den vorgenannten Ziffern geregelten Ansprüche des Kunden gegen die Firma und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.


§ 8 Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht


1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Firma bis zur Bezahlung ihrer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der Firma.
2. Die Forderungen des Kunden aus eines Weiterverkaufs der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen der Firma aus dem Geschäftsverhältnis an die Firma abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird.
2. Die von uns eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien oder Druckplatten zur Herstellung der Vertragserzeugnisse , bleiben auch wenn sie gesondert berechnet werden unser Eigentum.


§ 9 Haftung


1. Eine Haftung tritt gleich welchem Rechtsgrund nur ein, wenn der Schaden
A: durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht wurde.
B: auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist oder wenn wegen der Übernahme eine Garantie für das vorhanden sein einer Eigenschaft oder für Körperschäden gehaftet wird.
2. Die Firma haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
3. Ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden wird nur bis zur Höhe des Betrages ersetzt, der uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war.


§ 10 Datenschutz


Der Kunde wird hiermit unterrichtet, dass die Firma seine personenbezogenen Daten maschinell verarbeitet.


§ 11 Gerichtsstand, anwendbares Recht


1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 12 Schlussbestimmungen


Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 2009

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